FAQ
Was Kanzleien uns als erstes fragen.
Ist claract mit dem Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) vereinbar?
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Ja. Wir schließen eine AVV nach Art. 28 DSGVO, die das anwaltliche Berufsrecht berücksichtigt. Mandantendaten werden ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland verarbeitet, es finden keine Drittlandtransfers statt, und kein eingesetzter Anbieter erhält Zugriff über die reine Auftragsverarbeitung hinaus.
Können wir Vertragsentwürfe und Schriftsätze automatisiert vergleichen?
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Ja. Der automatisierte Dokumentenvergleich erkennt abweichende Klauseln zwischen zwei Fassungen — auch wenn sie umformuliert wurden — und markiert sie direkt im Dokument, inklusive Risikoeinschätzung.
Funktioniert die KI mit Fachdatenbanken wie Otto Schmidt?
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Ja. Fachdatenbank-Abfragen (z. B. Verlagsdatenbanken wie Otto Schmidt) lassen sich gemeinsam mit DMS, Mandantenakten und E-Mail durchsuchen — eine Frage, mehrere Quellen, mit Zitat.
Wo werden unsere Mandantendaten gespeichert?
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Personenbezogene und mandantenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich in der EU — Standard sind zertifizierte Rechenzentren in Deutschland. Drittlandtransfers finden nicht statt.
Werden Mandatsinhalte zum Training der KI verwendet?
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Nein. Eingaben sowie Mandanten- und Aktendaten werden nicht zum Training oder Fine-Tuning der Sprachmodelle verwendet — vertraglich zugesichert von allen eingesetzten LLM-Anbietern und LLM-Providern (u. a. Microsoft Ireland, Google Cloud EMEA), die innerhalb der EU/des EWR hosten.
Wie werden Nutzung und Kosten abgerechnet?
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Über ein gemeinsames Kontingent an KI-Aktionen für die gesamte Kanzlei — eine Abfrage, eine Extraktion, ein Vergleich zählt jeweils als Aktion. Ein Vertrag, transparente Abrechnung, kein Pro-Kopf-Lizenzwirrwarr.
Wie läuft die Einführung ab — und wer schult unsere Leute?
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Wir. Nach zwei Wochen arbeitet die erste Funktion produktiv mit, nach vier Wochen läuft der erste Use Case, nach acht Wochen ist das Einführungsprogramm abgeschlossen. Es ist auf Ihre Prozesse zugeschnitten: erst die Auswahl der Werkzeuge, dann das Einüben an Ihren echten Mandaten — im Tempo Ihres Betriebs. Ziel ist, dass Sie danach ohne uns weiterarbeiten.
Lässt sich claract in Microsoft 365 und unsere Kanzleisoftware einbinden?
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Ja. claract bindet sich an Microsoft 365, Ihre Kanzleisoftware, das DMS, das Fristenbuch und Fachdatenbanken an: In Word, Excel und PowerPoint erscheint es als Sidebar, aus DMS und Akte liest es und schreibt zurück. Welche Anbindung im Einzelfall sinnvoll und möglich ist, klären wir vor dem Piloten anhand Ihrer Systemliste.
Hilft claract auch dabei, neue Mandantenangebote zu entwickeln?
add
Ja. Wir identifizieren mit Ihnen die Anwendungsfälle, die sich rechnen, und bauen daraus neue Angebote für Ihre Mandanten oder schnellere Abläufe in der Kanzlei — auf Ihren eigenen Daten und in Ihren bestehenden Systemen. Effizienz ist dabei der Anfang, nicht das Ziel.